Beitragsordnung
Beitragsordnung des Turnverein Kemnat 1890 e.V., gemäß § 5, 16 der Vereinssatzung
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist auf der Geschäftstelle einsehbar und wird auf Verlangen ausgehändigt.
2. Der Mitgliedsbeitrag und weitere Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Festgesetzte Beiträge treten rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres (01. Januar eines jeden Jahres) in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen. Nach Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht der Mitglieder für das laufende Geschäftsjahr. Sonderkündigungen sind spätestens vier (4) Wochen nach der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen. Dann ist nur der anteilige, bisherige Beitrag zu entrichten.
3. Der Hauptausschuss kann zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Die Gebühren sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
4. Für zusätzliche Sportangebote wie Sportkurse, Rehabilitation, Senioren- und Kindersport (KISS) gelten gesonderte Gebühren.
5. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
– Kinder und jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren.
Studenten, Schüler, Azubis, Zivil- und Wehrdienstlei-
stende bis 27 Jahre (jährlicher Nachweis). 96,-€
– KISS – Kinder laut (ohne Nutzung weiterer Angebote des TVK) KISS
– KISS – Kinder, Nutzung weiterer Angebote des TVK zzgl. 36,-€
– Erwachsene über 18 Jahre (Aktive) 152,-€
– Familienbeitrag, Erwachsene, Kinder bis 18 Jahre (auf Antrag),
gleichgestellt sind eheähnliche Gemeinschaften 248,-€
– Passive Mitglieder 68,-€
Stand: 10.03.2023 – 2 –
– Mitglieder anderer Mitgliedsvereine in Ostfildern nach Vereinb.
(Mitgliedsnachweis ist dem Antrag beizufügen)
– Ehrenmitglieder beitragsfrei
– Ehrenvorsitzende beitragsfrei
6. Auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstandes kann Beitragsermäßigung / Beitragsnachlass gewährt werden, z.B. für Sozialhilfeempfänger. Anträge auf Änderungen der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vorstand vorzulegen. Wichtige Änderungen wie Anschriftenwechsel, Namensänderungen, Änderungen der Bankverbindung etc. sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
8. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV nach durchgeführter Mitgliederversammlung eines jeden Jahres. (Hinweis: Abbuchungen sind nur von Girokonten möglich.)
9. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten Ihre Beiträge nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung genannte Beitragskonto des TV Kemnat. Dies ist derzeit das Konto IBAN DE53 61290120 0000411027 bei der Volksbank Esslingen eG, BIC GENODES1NUE. Für die Rechnungsstellung werden Gebühren in Höhe von 10,-€ erhoben. Bei notwendigen Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 10,-€ fällig.
10. Der Vereinseintritt ist quartalsweise möglich. Entsprechend wird anteilsmäßig der Mitgliedsbeitrag im Jahr des Eintritts berechnet.
11. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei der Geschäftsstelle des TV Kemnat bis zum 30. November des laufenden Jahres schriftlich erklärt werden. Das Sonderkündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der EU-DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert (siehe auch Datenschutz-ordnung des TVK).
13. Auskunft und Abwicklung erfolgt durch die Geschäftsstelle des TV Kemnat, Haldenstraße 41, 73760 Ostfildern, Tel. 0711/45 702 93 Fax 03221/12 489 78, e-Mail: tvkemnat@t-online.de
Die vorstehende Ordnung wurde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des TV Kemnat am 10. März 2023 beschlossen und ist laut Satzung des TV Kemnat seit diesem Datum verbindlich in Kraft.
Ostfildern, den 10. März 2023