Der Turnverein Kemnat 1890 e.V. gibt sich zur Unterstützung der Datenschutzorganisation auf Grundlage der Satzung folgende
DATENSCHUTZORDNUNG
§1
Grundlage
Grundlage für die Regelungen dieser Datenschutzordnung ist § 2 Abs. 1 der EUDatenschutz-Grundverordnung (EU-DSVGO) sowie § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist durch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten der Mitglieder eröffnet.Die Datenschutzordnung ergänzt den § 4 der Satzung, der die Rechte und Pflichten der Mitglieder regelt. Der Hinweis auf die Datenschutzordnung und die Einwilligungserklärung der Mitglieder ist Anteil des Aufnahmeantrags.
§2
Erfassung und Verarbeitung von Daten
Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt alle erforderlichen Daten seiner Mitglieder, einschließlich personenbezogener Daten, die zur Erfüllung gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben erforderlich sind. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes in den Verein nimmt der Verein folgende Daten auf:
• den Namen und Vornamen
• die Adresse
• das Geburtsdatum, das Geschlecht
• die Bankverbindung
• das Beitrittsdatum
• die Abteilungszugehörigkeit
Die vorgenannten Daten sind Pflichtangaben und zum Zustandekommen der Mitgliedschaft notwendig.
Freiwillige Angaben sind:
• Telefonnummern
• Mailadressen
Weitere freiwillige Angaben sind insbesondere für Kampf-/Schiedsrichter sowie Sportler / Spieler zur Beantragung, Ausstellung und Änderung von Spielerpässen und Startpässen
• Geburtsort
• Nationalität
• Passfoto oder Ausweiskopie
Alle vorgenannten Daten werden durch die Mitgliederverwalter in das zentral geführte Vereinsprogramm eingearbeitet und dort zur Erfüllung des Vereinszwecks gespeichert, übermittelt und verändert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer und eine Mandatsreferenz (SEPA) zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der KenntnisnahmeDritter geschützt.
Sonstige Informationen über Mitglieder und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind, sie zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes notwendig sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass diebetroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entgegensteht.
Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen grundsätzlich erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die Begründung oder Beendigung der Beschäftigung erforderlich ist.
Turnverein Kemnat 1890 e.V. Datenschutzordnung
Datenschutzordnung Version 05/2018
§3
Weitergabe von Daten an Verbände
Als Mitglied im Württembergischen Landessportbund (WLSB) ist der Verein verpflichtet seine Mitglieder einmal jährlich bis zum 31.01. zu melden. Hierzu werden an denWLSB folgende Daten übermittelt:
• der Name und Vorname
• das Geburtsdatum das Geschlecht
• die Spartenzugehörigkeit gemäß Verbandschlüssel
Für die Vorstandmitglieder und Mitgliedern mit besonderen Aufgaben / Funktionäre im Verein wird zusätzlich die Funktion, die Adresse, die Mailadresse, die telefonische Erreichbarkeit und Daten zu Lehrgängen / Lizenzen und erteilten Trainings- und Übungsstunden übermittelt. Der WLSB übermittelt die Daten an die angeschlossenenFachverbände.
§4
Veröffentlichung von Daten
Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Bilder seiner Mitglieder in Vereinszeitungen sowie auf seinen Internetseiten und ggfs.in einer vereinseigenen mobilen App.
Weiterhin übermittelt der Verein Daten und Bilder zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie an elektronische Medien (u.a. Stadt Ostfildern, lokale Presse). Dies betrifft insbesondere:
• Start- und Teilnehmerlisten
• Mannschaftsaufstellungen
• Ergebnisse von Ligaspielen, Turnieren und Wettkämpfen
• Ranglisten
• besondere Ereignisse
• Wahlergebnisse, sowie
• bei sportlichen oder sonstigen Versammlungen anwesende Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Ehrungen
Die Veröffentlichung und Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf:
• Name und Vorname
• Vereins- und Abteilungszugehörigkeit
• Funktion im Verein und
• soweit aus sportlichen Gründen erforderlich, Alter oder Geburtsjahrgang und gegebenenfalls die für die Zuordnung in eine Wettkampfklasse relevanten Daten
Im Rahmen von Ligaspielen, Turnieren oder Wettkämpfen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an die Verbände. Auf seinen Internetseiten, in den Auftritten in den sozialen Netzwerken, sowie in den Vereinszeitungen berichtet der Verein zudem auch über:
• Ehrungen
• Jubiläen
• Erfolge und Auszeichnungen seiner Mitglieder
Der Vorstand und die Abteilungen machen diese besonderen Ereignisse des Vereinslebens durch Aushang im Vereinsheim, in den Vereinszeitschriften und auf seinen Internetseiten bekannt. Hierbei können Bilder von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden:
• Name und Vorname
• Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer
• Funktion im Verein und
• soweit erforderlich das Alter
Berichte über Ehrungen und Auszeichnungen mit Bildern darf der Verein unter Meldung von Name und Vorname, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber der Vorstandschaft oder den Abteilungsleitungen der Veröffentlichung und Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten im
Turnverein Kemnat 1890 e.V. Datenschutzordnung
Datenschutzordnung Version 05/2018
Allgemeinen oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Nach erfolgtem Widerspruch verzichtet der Verein auf künftige Veröffentlichungen und Übermittlungen bzw. entfernt Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seinen öffentlichen Auftritten.
Daten, die zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs erhoben werden müssen, sind vom Widerspruch nicht berührt.
§5
Datenverarbeitung durch Mitarbeiter des Vereins
Für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins gelten für die Datenverarbeitung im Verein Satzung und Datenschutzordnung als Grundlage.
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogenen Daten unbefugt zu einem anderen als zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder bekannt zu geben, sowie Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht auch weiter, wenn die oben genannten Personen aus dem Verein ausgeschieden sind.
§6
Dauer der Datenspeicherung
Beim Austritt werden alle personenbezogenen Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederbestand in der Vereinssoftware mit der Kennung „ausgetreten“ versehen und nach Ablauf von zehn Jahren vollständig gelöscht.
§7
Einverständnis, Rechte und Pflichten derMitglieder
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzungen und Ordnungen des Vereins stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem Ausmaß und Umfang dieser Ordnung zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat.
Jedes Mitglied hat das Recht auf
• Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
• Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind
• Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt
• Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war
Um die Aktualität der erfassten Daten zu gewährleisten, sind die Vereinsmitglieder verpflichtet, Änderungen umgehend dem Verein mitzuteilen.